Depressionen

Depressive Arbeitnehmer: Psychiater-Besuch ist nicht Pflicht

Frankfurt/Main (dpa) - Depressive Arbeitnehmer können von ihrer Firma nicht zum Besuch eines Psychiaters gezwungen werden. Das geht aus einem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter gaben der Klage eines Technikers gegen die Deutsche Post statt und erklärten dessen Kündigung für gegenstandslos (Az.: 4 Ca 7442/02). Der Arbeitnehmer hatte seinen Vorgesetzten von Selbstmordabsichten und Verfolgungswahn erzählt. Daraufhin setzte das Unternehmen von sich aus einen Behandlungstermin bei einem Psychiater fest. Dem blieb der Mitarbeiter aber trotz Aufforderung fern. Als auch drei weitere Aufforderungen erfolglos blieben, wurde der Mann zunächst abgemahnt und dann gekündigt. Das Unternehmen begründete dies mit seiner Fürsorgepflicht. Laut Urteil geht die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aber nicht soweit, dass ein Mitarbeiter zu einer psychiatrischen Untersuchung verpflichtet werden dürfe. Der Gerichtsvorsitzende wies darauf hin, dass die psychische Erkrankung des Technikers weder überhöhte Fehlzeiten zur Folge, noch sonstige betriebliche Auswirkungen gehabt habe.

Quelle: Netdoktor.de vom 01.05.2003

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