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Eigenmächtiges Verlassen der Klinik: Mit Krankenkasse absprechen

Koblenz (dpa) - Patienten, die eine Klinik gegen ärztlichen Rat verlassen wollen, sollten dies mit ihrer Krankenkasse abklären. Nach Angaben der Rechtsanwaltskammer Koblenz können die Kassen die Übernahme von Kosten für spätere Behandlungen verweigern, falls eindeutig ist, dass diese nur nötig waren, weil der Patient das Krankenhaus eigenmächtig verlassen hat. Auch vor einer Verlegung in eine andere Klinik sei es sinnvoll, mit einem Vertreter der Krankenkasse zu sprechen. Das gelte, obwohl die Kassen in diesem Fall selbst dann meist zahlten, wenn durch den Krankenhauswechsel höhere Kosten anfallen.

Quelle: Netdoktor.de vom 18.04.2002

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