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Beipackzettel zu Nebenwirkungen: Wie häufig ist "häufig"?

Berlin (ddp). Die langen Listen der Nebenwirkungen auf vielen Beipackzetteln können den Patienten ganz schön verunsichern. Jede bekannte Begleiterscheinung muss aufgeführt werden, aber nicht jede ist gleich häufig. Im Beipackzettel wird auch die Häufigkeit der Nebenwirkungen beschrieben. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände erläutert, was genau dahinter steckt:

  • Sehr häufig:
    Bei mehr als zehn Prozent der Arzneimittelanwender sind Nebenwirkungen feststellbar.
  • Häufig:
    Die genannten Nebenwirkungen sind bei ein bis etwa zehn Prozent der Anwender möglich.
  • Gelegentlich:
    Die Wahrscheinlichkeit einer Nebenwirkung liegt unter einem Prozent, das heißt, höchstens ein Patient von hundert Anwendern könnte eine Begleiterscheinung zeigen.
  • Selten:
    Bei 0,01 bis 0,1 Prozent, das heißt bei einem Patienten unter 1000 bis 10 000 Verwendern, könnte die Nebenwirkung auftreten.
  • Sehr selten:
    Die Nebenwirkungen treten seltener als bei einem von 100 000 Patienten auf, das entspricht 0,01 Prozent. Hierzu gehören auch Einzelfälle.

Stellt ein Patient nach der Anwendung eines Medikamentes spürbare Veränderungen fest, sollte er dies seinem Apotheker melden, rät die Vereinigung. Ist diese Nebenwirkung noch nicht bekannt, leitet er diese Information an die Arzneimittelkommission weiter. Patienten sollten das Medikament hingegen nicht eigenmächtig abzusetzen oder die festgelegte Dosis zu reduzieren.

Quelle: Lichtblick-newsletter.de vom 20.08.2003

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