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GMG: Damit Deutschland gesund bleibt?

(naps). Das geplante Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wird mit dem Slogan "Damit Deutschland gesund bleibt" beworben. Das muss nicht nur Kranke abschrecken. Und wenn, wie der Vorsitzende der kassenärztlichen Bundesvereinigung, Manfred Richter-Reichhelm, kürzlich in Potsdam erklärte, auch Patienten damit rechnen müssten, dass jede Notfallbehandlung mit der Praxisgebühr belegt werde, dann muss auch diese Idee abschrecken. Zudem befürchten nach einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp immer mehr Kritiker der Gesundheitsreform, dass vor allem die Hemmschwelle, einen Arzt aufzusuchen, bei bestimmten Personengruppen wesentlich höher sei. Durch die geplanten Mehrbelastungen wie Zuzahlungen und Praxisgebühren würde dieses Verhalten noch gestärkt.

Weiteres zum Thema: "Damit Deutschland gesund bleibt" können Sie auf der Website des Bundesministerium für Gesundheit nachlesen.

Eckpunkte aus dem Entwurf des GMG

ZUZAHLUNG
-> bei Arznei- und Verbandsmitteln: Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben. Höchstens allerdings 10 Euro, mindestens 5 Euro. Wenn die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis gezahlt.

-> bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege: Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt). Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für diese Verordnung und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.

-> bei Hilfsmitteln: Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro . In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.B. Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat.

-> bei einer Soziotherapie, bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe: Zuzahlung von 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro.

-> bei der stationären Vorsorge und Rehabilitation: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage.

-> bei der medizinischen Rehabilitation für Mütter und Väter: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.

-> im Krankenhaus: Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Angemerkt wird, dass ein durchschnittlicher Krankenhausaufenthalt 9 Tage dauert.

BELASTUNGSGRENZEN: Alle Zuzahlungen werden künftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Auf Familien wird durch Kinderfreibeträge zusätzlich Rücksicht genommen. Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze. Befreiung für Kinder und Jugendliche Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.

BONUSREGELUNG: Wer aktiv Vorsorge betreibt und an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen teilnimmt, kann von seiner Krankenkasse einen finanziellen Bonus bekommen. Das kann eine teilweise Befreiung von den Zuzahlungen oder auch eine Ermäßigung des Beitrags sein. Das gilt auch für Versicherte, die an einem Hausarztsystem, an einem Chronikerprogramm oder an einer integrierten Versorgung teilnehmen.

ZAHNERSATZ: Ausgliederung aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ab 2005, aber: bleibt eine Pflichtversicherung, die man sowohl bei einer der Gesetzlichen Krankenkasse als auch bei einer privaten Krankenversicherung abschließen kann. In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der monatliche Beitrag pro Versichertem voraussichtlich 6 Euro betragen. Mitversicherte Familienangehörige zahlen keinen Beitrag.

PRAXISGEBÜHR: Beim Arzt- bzw. Zahnarztbesuch wird eine Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal erhoben. Wer von einem Arzt zu einem anderen Arzt überwiesen wird, zahlt dort keine Praxisgebühr mehr, wenn der zweite Arztbesuch in dasselbe Quartal fällt. Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.

KRANKENGELD: Ab 2006 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent erhoben.

STERBE- und ENTBINDUNGSGELD werden aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung herausgenommen.

STERILISATION: Sofern eine Sterilisation der persönlichen Lebensplanung dient, muss diese Leistung künftig vom Versicherten selbst finanziert werden. Ausnahme: Wenn eine Sterilisation medizinisch notwendig ist, werden diese Kosten auch weiterhin von der Krankenkasse übernommen.

KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG: Reduzierung von vier auf drei Versuche, die von der Krankenkasse zu jeweils 50 Prozent bezahlt werden. Altersbegrenzung für Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, für Männer bis 50 Jahre.

SEHHILFEN / BRILLEN: Grundsätzlich werden sich die Krankenkassen daran nicht mehr beteiligen. Ausnahme: Ein Leistungsanspruch besteht auch weiterhin für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sowie für schwer sehbeeinträchtigte Menschen.

FAHRKOSTEN: Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen. Ausnahme: Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.

NICHT VERSCHREIBUNGSPFLICHTIGE ARZNEIMITTEL: Diese werden von den Gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Auch Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z.B. Viagra) werden nicht mehr erstattet. Ausnahmen: Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.

MUTTERSCHAFTSGELD, EMPFÄNGNISVERHÜTUNG, SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH und KRANKENGELD bei Erkrankung eines Kindes: Werden zukünftig über Steuern finanziert. Für den Versicherten ändert sich nichts, da diese Leistungen auch weiterhin über die Krankenkassen abgerechnet werden. Hinweis: Da es sich um Leistungen handelt, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse sind, werden diese künftig aus Steuermitteln finanziert. Zu diesem Zweck wird die Tabaksteuer in drei Stufen bis 2005 um insgesamt 1 Euro pro Packung erhöht.

Quelle: Lichtblick-newsletter.de vom 22.09.2003

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