Sonstiges
Die wichtigsten Neuerungen durch das Hartz-IV-Gesetz
Von ddp-Korrespondent Thorsten Severin
Berlin (ddp). Die Arbeitsmarktreform Hartz IV ist nach der Verabschiedung am Freitag im Bundesrat endgueltig unter Dach und Fach. Die Nachrichtenagentur ddp dokumentiert die wichtigsten Inhalte des Gesetzes:
ARBEITSLOSENGELD II: Erwerbsfaehige Langzeitarbeitslose erhalten statt Arbeitslosen- oder Sozialhilfe kuenftig das so genannte Arbeitslosengeld II. Fuer viele heutige Empfaenger von Arbeitslosenhilfe ist damit eine Verschlechterung verbunden, da das Vermoegen von Familienmitgliedern schaerfer als bislang zur Berechnung des Vermoegens herangezogen wird. "Erwerbsfaehig" ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung außer Stande ist, unter den ueblichen Arbeitsbedingungen mindestens drei Stunden taeglich zu arbeiten.
ARBEITSVERMITTLUNG: Langzeitarbeitslose sollen in Jobcentern Unterstuetzung aus einer Hand erhalten. In den Jobcentern erstellt ein persoenlicher Ansprechpartner ein Profil seines Klienten. In einer Eingliederungsvereinbarung werden die zu erbringenden Eigenbemuehungen des Arbeitslosen sowie die Eingliederungshilfen der Traeger festgelegt. Die speziell ausgebildeten Fallmanager sollen nicht mehr als 75 Personen gleichzeitig betreuen.
JUNGE LEUTE: Wer juenger als 25 ist und einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, wird kuenftig unverzueglich in Arbeit, Ausbildung, berufsvorbereitende Qualifizierung oder Praktika vermittelt.
ZUMUTBARKEIT: Langzeitarbeitslose muessen kuenftig "jeden legalen Job" annehmen. Eine Arbeit darf somit nicht abgelehnt werden, nur weil sie nicht dem frueheren Beruf oder der Ausbildung entspricht oder der Beschaeftigungsort weiter entfernt liegt. Auch eine Bezahlung unterhalb des Tariflohns oder des ortsueblichen Entgelts gilt als zumutbar.
SANKTIONEN: Wer eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II fuer drei Monate um rund 100 Euro gekuerzt. Dies gilt auch bei fehlender Eigeninitiative bei der Jobsuche. Arbeitssuchenden unter 25 Jahren kann die Leistung fuer drei Monate sogar ganz gestrichen werden. Kosten fuer Unterkunft und Heizung werden in dieser Zeit direkt an den Vermieter gezahlt.
HINZUVERDIENST: Beim Arbeitslosengeld kann kuenftig mehr hinzu verdient werden, als bisher in der Sozialhilfe. Durch Freibetraege wird ab einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb von 1500 Euro jeder hinzuverdiente Euro in voller Hoehe auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
ZUSCHUESSE: Wenn erwerbsfaehige Hilfeempfaenger eine Arbeit annehmen, die zur Deckung des Lebensunterhalts nicht ausreicht, kann der Fallmanager einen Lohnzuschuss gewaehren. Eltern koennen einen Kinderzuschlag erhalten. Um den uebergang vom Arbeitslosengeld in das wesentlich niedrigere Arbeitslosengeld II abzufedern, erhalten die Empfaenger zwei Jahre lang einen gestaffelten Zuschuss.
SOZIALE SICHERUNG: Fuer alle Arbeitslosengeld-II-Empfaenger werden kuenftig Beitraege in die Kranken- und Pflegeversicherung sowie in die Rentenversicherung gezahlt.
KOMMUNEN: Zur finanziellen Entlastung der Kommunen stellt der Bund 3,2 Milliarden Euro als Vorauszahlung zur Verfuegung, da auf die Staedte und Gemeinden hoehere Kosten etwa fuer das Wohngeld der Langzeitarbeitslosen zukommen. Mit einer Revisionsklausel ist zudem festgelegt, dass der Bund bei zusaetzlichem Bedarf innerhalb kurzer Zeit Geld nachlegt. Unter dem Strich sollen die Kommunen auf diese Weise um rund 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
OPTIONSMODELL: 69 Kommunen erhalten die Option, auf Wunsch allein die Betreuung der Langzeitarbeitslosen von der Bundesagentur fuer Arbeit (BA) zu uebernehmen. Das Gesetz beinhaltet eine entsprechende Experimentierklausel.
Quelle: Lichtblick-newsletter.de vom 09.07.2004
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