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Ärzte und Kassen einigen sich auf Chroniker-Regelung

Bonn (ddp). Ärzte und Krankenkassen haben sich auf eine Definition chronischer Erkrankungen verständigt und damit eine bestehende Unklarheit der Gesundheitsreform beseitigt. Der neue Gemeinsame Bundesausschuss einigte sich am Donnerstag nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf seiner ersten Arbeitssitzung in Bonn darauf, dass für die Anerkennung einer chronischen Erkrankung unter anderem mindestens ein Arztbesuch pro Quartal vorliegen muss. Außerdem verabschiedete das Gremium eine großzügigere Fahrtkostenregelung.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte Ärzte und Kassen aufgefordert, offene Fragen binnen Wochenfrist zu klären und dies als letzte Chance für das auf Selbstverwaltung basierende System bezeichnet. Ein vorangegangener Entwurf für eine Chroniker-Regelung des alten Bundesausschusses war vom Ministerium Ende vergangenen Jahres gestoppt worden. Chronisch Kranke müssen nur eine verminderte Zuzahlung von einem Prozent ihres Einkommens leisten.

Zu dem vorgeschriebenen einen Arztbesuch im Quartal muss außerdem noch eine 60-prozentige Behinderung, eine Einstufung in Pflegestufe II oder III oder eine ärztliche oder psychotherapeutische Dauerversorgung kommen, bei deren Ausbleiben sich die Lebensqualität des Betroffenen vermindern würde. Eine Liste chronischer Erkrankungen soll es - anders als angedacht - aber nicht geben.

Außerdem beschloss der Ausschuss endgültig eine Fahrtkosten-Regelung, für die bei einem Gespräch im Ministerium vergangene Woche bereits die Weichen gestellt worden waren. Demnach werden Transporte zu einer Strahlen- oder Chemotherapie sowie zu einer Dialysebehandlung erstattet. Voraussetzung ist, dass der Patient bei seiner Kasse mit einer Bescheinigung seines Arztes einen Antrag stellt.

Die Fahrtkosten werden auch bei einer außerordentlichen Gehbehinderung, bei Blindheit oder einer erheblichen Hilfebedürftigkeit erstattet. Liegt keines dieser Kriterien vor, kann der Patient in besonderen Fällen dennoch einen Antrag stellen, über den dann die Kasse im Einzelfall zu entscheiden hat.

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--> Presseerklärung des AOK-Bundesverbandes
--> AFP-Meldung, veröffentlicht unter dem Webportal köln.de

Quelle: Lichtblick-newsletter.de vom 22.01.2004

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