Sonstiges
Anspruch: Zusatzurlaub für Behinderte
Dresden (dpa) - Behinderten Menschen steht zusätzlicher Urlaub zu. Der Sonderurlaub orientiere sich an der Arbeitswoche, teilte das das Sozialministerium am Mittwoch in Dresden mit. Wer etwa fünf Tage in der Woche arbeite, habe das Recht auf fünf Tage Zusatzurlaub. Anspruch habe, wer zu mindestens 50 Prozent behindert sei. Wann die Behinderung festgestellt worden sei, habe keine Auswirkungen auf die Länge des Sonderurlaubs: «Wem kompletter Erholungsurlaub zusteht, dem steht auch kompletter Sonderurlaub zu.»
Quelle: Netdoktor.de vom 14.08.2003
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