Sonstiges

Arzttermin nicht eingehalten?

Köln (ddp). Wer einen festen Arzttermin ohne ausreichende Entschuldigung nicht wahrnimmt, muss dem Mediziner den dadurch entstehenden Schaden ersetzen. Dies gelte zumindest dann, wenn der Patient vorher eine Erklärung unterschrieben hatte, mit der er sich zur Zahlung von Unkosten wegen Terminversäumung verpflichtet hatte, berichtet der "ARD-Ratgeber Recht" unter Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Tettnang (AZ: 7 C 719/98). Grundsätzlich bestehe kein Anspruch auf ein Ausfallhonorar, konstatierten die Richter. Allerdings habe sich der Patient in dem betreffenden Fall durch die Unterzeichnung einer Zusatzvereinbarung verpflichtet, feste Termine bei einer Verhinderung rechtzeitig abzusagen. Genau dies habe er jedoch nicht getan. Folglich sei der Betroffene zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch die ausgefallene Behandlung - hier eine Operation - entstanden sei.

Quelle: Lichtblick-newsletter.de vom 19.11.2001

Artikel