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AWO: Weit gefasste Regelungen für chronisch Kranke

Bonn (dpa) - Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat für eine weit gefasste Bestimmung von chronisch Kranken plädiert. Dazu müssten auch Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 zählen, forderte der Geschäftsführer des AWO-Bundesverbandes, Rainer Brückers, am Dienstag in Bonn. Die bisher bekannt gewordenen Überlegungen reichten nicht aus. Gerade in der Pflegestufe 1 befänden sich viele Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz oder demenziellen Erkrankungen, die ständig Medikamente benötigten. Klare pauschale und praktikable Regelungen verlangte die AWO auch für Menschen mit geistiger Behinderung, für psychisch Kranke und suchtkranke Menschen, die ambulant versorgt werden. «Es darf nicht im Einzelfall darum gestritten werden, wie behindert oder psychisch krank der Betroffene ist, sagte Brückers.

Quelle: Netdoktor.de vom 21.01.2004

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