Sozialpsychatrie
Mit wenig Geld sinnvolle Psychotherapie nicht möglich
Berlin (ddp). Eine private Krankenversicherung, die psychotherapeutische Leistungen anbietet, darf diese nicht auf einen Höchstbetrag von 2.500 Mark begrenzen. Das entschieden die Richter des Oberlandesgerichts München (AZ: 29 U 4946/00), wie die Zeitschrift "Test" berichtet. In ihrer Begründung verwiesen sie darauf, dass mit so wenig Geld eine sinnvolle Therapie nicht möglich sei.
Quelle: Lichtblick-newsletter.de vom 03.12.2001
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