Integrationsfachdienst IFD

 

Der Integrationsfachdienst (IFD)

ist eine Fachberatungsstelle für Menschen mit Behinderung rund um die „Teilhabe am Arbeitsleben“.

Der IFD berät Sie zu den Themen:

  • Arbeitsplatzsicherung
  • Übergang Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Übergang Schule – Beruf
  • Vermittlung in Arbeit (im Auftrag von Rehabilitationsträgern und den zugelassenen kommunalen Trägern nach SGB II

Wir kennen den Arbeitsmarkt in unserer Region und pflegen zu vielen Firmen Kontakt. Seit Jahren arbeiten wir mit Behörden, Verbänden, niedergelassenen Ärzten, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen zusammen.

Wir verfügen über behinderungsspezifische Kenntnisse und bieten fachkompetente Beratung für seelisch behinderte Menschen, für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung, für blinde und sehbehinderte und für hörbehinderte Menschen und für deren Arbeitgeber.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IFD unterliegen der Schweigepflicht. Das Angebot ist kostenfrei. Vereinbaren Sie mit uns einen Beratungstermin!

Der IFD informiert, berät und unterstützt

  • (schwer-)behinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Auszubildende
  • Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen oder beschäftigen möchten
  • Kollegen, Vorgesetzte, Schwerbehindertenvertretung und betriebliche Helfer
  • Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen
  • Schulabgänger mit Behinderung und die abgebenden Schulen
  • arbeitslose Menschen mit Behinderung (Wir klären den zuständigen Kostenträger mit Ihnen)

Unsere Leistungen

  • arbeits-, berufsbegleitende und psychosoziale Betreuung
  • Krisenintervention
  • Beratung in Einzelfällen des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Training von Arbeitsabläufen
  • Unterstützung bei der Stufenweisen Wiedereingliederung
  • Unterstützung bei der Berufsorientierung
  • Unterstützung bei der Suche von Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen

und vieles mehr ...

Unser Service:

  • Information über die Unterstützungsmöglichkeiten nach dem SGB IX (9)
  • Klärung des zuständigen Leistungsträgers
  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen

Sprechen Sie uns an!

 

Das Angebot ist kostenlos.

 

 

LVR
Der Integrationsfachdienst wird vom LVR-Integrationsamt beauftragt und finanziert.